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   VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13   

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VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13 (https://dejure.org/2014,6396)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13 (https://dejure.org/2014,6396)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 2014 - DB 13 S 2343/13 (https://dejure.org/2014,6396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Disziplinarmaßnahme bei Zugriffsdelikten und erheblich verminderter Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit bei Zugriffsdelikten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 1 BDG, § 21 StGB
    Disziplinarmaßnahme bei Zugriffsdelikten und erheblich verminderter Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 13 Abs. 1; StGB § 21
    Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit bei Zugriffsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Feststellungen zur Schuldfähigkeit haben nur Bindungswirkung, soweit sie sich auf die Frage beziehen, ob der Beklagte schuldfähig oder schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59/07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3).

    Davon ausgehend kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 und vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008, a.a.O.).

    Aufgrund dessen wird sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Davon ausgehend kommt es darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 und vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Auch die von der Klägerin vorgenommene Einordnung als "Begleitdelikt" (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/09 -, NVwZ-RR 2007, 695) rechtfertigt keine andere Entscheidung.

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Des weiteren greift zu Gunsten des Beklagten insoweit der Milderungsgrund des persönlichkeitsfremden Verhaltens in einer psychischen Ausnahmesituation (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 B 35/13 -, juris) ein.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Dies ist dann der Fall, wenn konkrete Befürchtungen dafür ersichtlich sind, dass der Beamte sich trotz der ihm wegen desselben Sachverhalts bereits auferlegten Kriminalstrafe erneut einer Dienstpflichtverletzung schuldig macht (BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 1 D 13.04 -, BVerwGE 123, 75.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Einer Zurückstufung stünde auch - seine Anwendbarkeit vorausgesetzt - § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG in der bis zum 11.02.2009 geltenden Fassung nicht entgegen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 11.01.2012 - DB 13 S 316/11 -, juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008, a.a.O.).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Die gegen einen Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 BvR 52/02 -, BVerfGK 4, 243).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Wenn eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliegt, wird die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden können (BVerwG, Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2011 - DL 13 S 2817/09

    Untersuchungsführerbestellung bei Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13
    Dies gilt auch für sogenannte Rechtstatsachen, die zur Ausfüllung des gesetzlichen Tatbestandes der strafbaren Handlung festgestellt werden (vgl. dazu Senat, Urteil vom 24.02.2011 - DL 13 S 2817/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15

    Dienstvergehen durch Zugriff auf fremde Daten

    Ist von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB auszugehen (oder kann diese nach dem Grundsatz in dubio pro reo nicht ausgeschlossen werden), ist dieser Umstand bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens mit dem ihm zukommenden erheblichen Gewicht heranzuziehen und kann die disziplinare Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173; Urteil des Senats vom 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13 -, juris).

    Es kommt hier hinzu, dass die Herabsetzung der Steuerungsfähigkeit gerade auch in dem dienstlichen Bereich des Klägers (Konflikte an seinem Arbeitsplatz und mit seinen Kollegen) seinen Ursprung hat und damit die verletzten Kernpflichten des Klägers betrifft (vgl. hierzu: Urteil des Senats vom 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Ist von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB auszugehen (oder kann diese nach dem Grundsatz in dubio pro reo nicht ausgeschlossen werden), ist dieser Umstand bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens mit dem ihm zukommenden erheblichen Gewicht heranzuziehen und kann die disziplinare Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15 -, juris Rn. 45; Urteil vom 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13 -, juris Rn. 50).
  • OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22

    Senat für Disziplinarsachen nach dem Bundesdisziplinargesetz

    Dies zeige auch der vom Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg (Urt. v. 18.3.2014, DB 13 S 2343/13) entschiedene Sachverhalt eines Beamten, der seine Taten in einer hypomanen Phase begangen habe, die für Dritte nicht mit wesentlichen Auffälligkeiten verbunden gewesen seien.

    (d) Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 18.3.2014, DB 13 S 2343/13, juris) rechtfertigt ebenfalls keine andere Einordnung des vorliegenden Sachverhalts.

  • VG Karlsruhe, 18.11.2021 - DL 17 K 4832/20

    Disziplinarischer Ermittlungsumfang bei Alkoholerkrankung eines Beamten

    Denn wenn eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit gerade hinsichtlich der dem Kläger vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen, insbesondere also hinsichtlich der Verletzungen der Pflicht zur Gesunderhaltung aus § 34 Satz 1 BeamtStG und der Gehorsamspflicht aus § 35 Satz 2 BeamtSG, vorläge, wofür es wegen der Alkoholkrankheit des Klägers Anhaltspunkte gibt (siehe oben), wäre mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg regelmäßig nicht mehr von einem schweren Dienstvergehen auszugehen und dürfte folglich wegen Verletzung dieser Dienstpflichten eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 LDG nicht mehr ausgesprochen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 83.08 -, juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13 -, juris Rn. 50).

    Die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit kommt auch bei Verletzung von Kernpflichten in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2014 - DB 13 S 2343/13 -, juris Rn. 51 f.).

  • VG München, 05.04.2022 - DK 19.2341

    Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer nicht erfolgten Erhebung von

    Für die Schwere des Dienstvergehens können die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden bestimmend sein (vgl. VGH Mannheim, U.v. 18.3.2014 - DB 13 S 2343/13 - beck-online m.w.N.).

    Aufgrund dessen wird sie bei Zugriffsdelikten bei der Verletzung von ohne weiteres einsehbaren innerdienstlichen Kernpflichtverletzungen nur in Ausnahmefällen erreicht werden (vgl. BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 9/06 - beck-online Rn. 34; BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - beck-online; VGH Mannheim, U.v. 16.9.2010 - 16 S 579/10 - beck-online, jeweils m.w.N.) Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Minderung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gerade die verletzte Kernpflicht betrifft, die Minderung stark ausgeprägt ist und keine rationale Motivation des Beklagten für sein Verhalten mehr erkennbar ist (VGH Mannheim, U.v. 18.3.2014 - DB 13 S 2343/13 - beck-online).

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